zum Hauptinhalt
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP)

© dpa

Tarifsystem: Arbeitgeber und Ärzte gegen Brüderle

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt auf der einen sowie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund auf der anderen Seite wiesen am Dienstag einen Kompromissvorschlag von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle zurück.

Berlin - Ein Ende des Konflikts um die Ausgestaltung des Tarifsystems ist noch immer nicht in Sicht. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt auf der einen sowie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund auf der anderen Seite wiesen am Dienstag einen Kompromissvorschlag von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zurück. Bei der Auseinandersetzung geht es um die Zukunft des Prinzips der Tarifeinheit, wonach für eine Beschäftigtengruppe im Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im vergangenen Sommer dieses Prinzip zugunsten einer größeren gewerkschaftlichen Vielfalt (Tarifpluralität) aufgegeben. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB hatten daraufhin die Regierung aufgefordert, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Danach sollte der Tarif der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Vorrang haben. Bundeskanzlerin Angela Merkel  hat mehrmals zugesagt, den Wünschen von BDA/DGB nachkommen zu wollen. Doch die Materie ist überaus kompliziert und das federführende Arbeitsministerium konnte sich bislang nicht mit dem Wirtschaftsministerium auf einen Entwurf verständigen. Im Gespräch mit der „FAZ“ machte Brüderle nun den Vorschlag, den Betrieben eine Art Öffnungsklausel zur Verfügung zu stellen. Wenn die Betriebsparteien wollen, könnten sie nach Brüderles Vorstellungen auch den Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft anwenden. „Das wäre eine Auflockerung des Tarifkartells und ein Stück mehr Selbstbestimmung für Mitarbeiter und Arbeitgeber“, sagte der Wirtschaftsminister.

Für Arbeitgeberpräsident Hundt ist der Vorschlag „unpraktikabel und verfassungswidrig“. Auf die Betriebe kämen „neue Verteilungskonflikte“ zu. „Eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit muss der Konfliktvermeidung dienen, nicht der Konfliktförderung.“ Die Arbeitgeber befürchten die Bildung zahlreicher Berufsgewerkschaften, die dann nur für ihre Klientel, wie zum Beispiel bei den Lokführern oder Piloten, Tarife abschließen. „Was wir erleben sind gewerkschaftliche Neugründungen von Spezialisten, die ein großes Erpressungspotenzial egoistisch zulasten der Betriebe ausnutzen wollen“, erklärte Hundt.

Der Marburger Bund wiederum hält das für Panikmache und warnt den Gesetzgeber vor einem Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Tarifautononomie. „Es gibt keinen Regelungsbedarf im Tarifvertragsrecht“, reagierte die Ärztegewerkschaft auf die Äußerungen Brüderles. Bislang sahen die Ärzte den FDP-Minister an ihrer Seite, nun sorgen sie sich ob dessen Kompromissbereitschaft respektive Brüderles „vermeintlichem Kompromissvorschlag“. Der sei nur eine „Scheinalternative“, weil „Arbeitgeber und Mehrheitsgewerkschaften über Minderheiten im Betrieb bestimmen würden“. Das schränke die grundgesetzliche Koalitionsfreiheit ein. Der Marburger Bund hat mehrfach angekündigt, die Hilfe des Verfassungsgerichts in Anspruch nehmen zu wollen, wenn die Regierung ein Gesetz im Sinne von BDA/DGB beschließe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false