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Wirtschaft: Bankgeheimnis: FDP gegen Lockerung

Die Pläne der Bundesregierung, das Bankgeheimnis zu lockern, um die Finanzierungströme des Terrors aufzudecken, stoßen auf Widerstand. Die FDP warnte am Montag vor "Schnellschüssen".

Die Pläne der Bundesregierung, das Bankgeheimnis zu lockern, um die Finanzierungströme des Terrors aufzudecken, stoßen auf Widerstand. Die FDP warnte am Montag vor "Schnellschüssen". Der Bankenverband forderte für einer Ausweitung der Informationspflichten der Geldinstitute "klare gesetzliche Rahmenbedingungen". "Wer Maßnahmen zur Aufweichung des Bankgeheimnisses fordert, muss deren Wirksamkeit belegen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Rainer Brüderle, dem Tagesspiegel. Das Bankgeheimnis dürfe zwar kein Hinderungsgrund für die Bekämpfung des Terrors sein. Aber: "Schon heute gilt das Bankgeheimnis bei der Bekämpfung von Straftaten nicht mehr", sagte Brüderle. Alle Praktiker wüssten, dass sie bei der Strafverfolgung ohne Probleme an Bankdaten kommen könnten. "Wer jetzt das Bankgeheimnis vorschnell in Frage stellt, wirft mit Nebelkerzen."

Auch der Bundesverband Deutscher Banken betonte, das Bankgeheimnis behindere die Verfolgung von Straftaten und Geldwäsche nicht. So hätten die Geldinstitute im vergangenen Jahr insgesamt 4000 Anzeigen bei den Ermittlungsbehörden erstattet, sagte Verbandsprecher Heiner Herkenhoff. "Die Banken stehen der Bekämpfung von Straftaten also nicht im Wege." Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wies darauf hin, dass eine Lockerung oder gar Abschaffung des Bankgehimnisses auch gesetzestreue Firmen und Privatkunden betreffen würde. Die Erfahrungen lehre, dass ein "Mehr an Kontrolle und eine Mehr an Meldedaten allein noch nicht zu einer effektiveren Bekämpfung der Geldwäsche führen". Erforderlich sei ein international abgestimmtes Vorgehen. "Die in der Vergangenheit zu Tausenden getätigten Verdachtsmeldungen gehen leider nicht mit einer entsprechenden Erfolgsquote der Ermittlungsbehörden einher", teilte der BVR mit.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hatten am Wochenende bekräftigt, die Verschwiegenheitspflicht der Banken dürfe Ermittlungen im Zusammenhang mit Terrorakten nicht behindern.

Das Bundesfinanzministerium stellte indes am Montag klar, die Bundesregierung habe noch keine konkreten Pläne, wie das Bankgeheimnis modifiziert werden solle. Es sei auch noch nicht beschlossen, den Finanzämtern künftig weitergehende Zugriffsrechte bei den Banken einzuräumen, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel. Bislang sind allgemeine Kontenprüfungen der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ohne Anfangsverdacht gemäß Paragraph 30a der Abgabenordnung unzulässig. "Es gibt keine Überlegungen, den Paragraph 30a abzuschaffen", sagte der Sprecher. Eine Arbeitsgruppe prüfe derzeit allerdings, inwieweit einzelne Regelungen des Bankgeheimnisses die Verfolgung der Geldwäsche und der Verbrechensbekämpfung behindern könnten. Ergebnisse würden in der kommenden Woche präsentiert. Spekulationen, die am Montag begonnene Rasterfahndung nach Terroristen könne flächendeckend auf Kontenbewegungen und Finanzströme ausgedehnt werden, wies das Bundesfinanzministerium zurück.

Auf Zustimmung stießen die Überlegungen der Regierung beim Deutschen Aktieninstitut (DAI). "Mit Blick auf eine wirksame Bekämpfung des Terrors darf es kein Bankgeheimnis geben", sagte DAI-Geschäftsführer Rüdiger von Rosen dem Tagesspiegel. Das Steuerrecht sowie das Geldwäsche- und das Wertpapierhandelsgesetz hätten das Bankgeheimnis ohnehin aufgeweicht. Im Übrigen gelte: "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch kein Bankgeheimnis."

Würde das Bankgeheimnis umfassend gelockert, könnten Finanzbeamte ohne hinreichenden Verdacht Einblick in Konten und Depots nehmen. Banken wären verpflichtet, den Schuldenstand eines Anlegers offenzulegen oder Auskünfte über Zinsen und Dividenden zu geben. Kapitalanleger, die ihre Steuererklärung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt haben, könnten in diesem Fall noch zu einer Selbstanzeige greifen. Die Steuergewerkschaft schätzt, die Zahl der Anzeigen werde so von 30 000 auf 40 000 steigen.

mot

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