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Flugticket Online: Endpreis muss klar sein

Niederlage für Air Berlin vor Gericht: Der Preis für eine Flugverbindung muss auf den ersten Blick erkennbar sein.

Preisangaben zu Flugverbindungen müssen bei Online-Buchungen in der Europäischen Union auf einen Blick erkennbar sein. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und schmetterte damit eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof ab. Der Endpreis müsse bei jedem Flug von einem Airport aus der EU von Anfang an klar sein, erklärten die Luxemburger Richter. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das von Air Berlin 2008 eingeführte Buchungssystem geklagt, weil der Endpreis dort nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen sei. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesgerichtshof, der den Fall zur Klärung an den EuGH überwies. Air Berlin hat nach Aussagen einer Sprecherin die Preisanzeige bei Buchungen bereits im Laufe des Gerichtsverfahrens geändert. Für Kunden ändere sich durch das Urteil daher nichts. rtr

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