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Wirtschaft: Klaus Esser soll ins Gefängnis

Staatsanwälte fordern mehr als zwei Jahre Haft für Ex-Mannesmann-Chef und zwei Jahre auf Bewährung für Josef Ackermann

Düsseldorf - Die Staatsanwälte haben im Mannesmann-Prozess eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die Angeklagten gefordert. Für den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, forderte die Anklage zwei Jahre Haft auf Bewährung. Ackermann habe sich der besonders schweren Untreue schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Dirk Negenborn gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht zur Begründung des Strafmaßes.

Für den Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung und für den ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das mit drei Jahren Haft höchste Strafmaß wurde für den früheren Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk gefordert. Für den Ex-Betriebsratschef Jürgen Ladberg und den ehemaligen Personalchef Dietmar Droste plädierten die Staatsanwälte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Alle Angeklagten waren nach den Worten der Ankläger an rechtswidrigen Entscheidungen für die Auszahlung von Millionenprämien bei Mannesmann nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone beteiligt. Durch die Auszahlung der Prämien sei dem Mannesmann-Konzern insgesamt ein Schaden in Höhe von 53,3 Millionen Mark (rund 26,5 Millionen Euro) entstanden. „Die Angeklagten griffen vorsätzlich in die Kassen der Mannesmann AG und warfen Millionen aus dem Fenster“, sagte Staatsanwalt Dirk Negenborn. Allein Esser habe sich für jeden seiner zehn Monate als Vorstandschef ein zusätzliches Jahresgehalt in Höhe von sechs Millionen Mark ausgezahlt. Dies stehe in krassem Widerspruch zu seinen Treuepflichten als Vorstandschef.

Die Staatsanwälte bekräftigten, die Beschlüsse, die zur Auszahlung der Millionen-Prämien bei Mannesmann geführt hätten, seien „gravierende aktienrechtliche Pflichtverletzungen“ gewesen. Ein Firmeninteresse Mannesmanns sei weder bei der Auszahlung von Anerkennungsprämien noch bei der Abfindung von Pensionsansprüchen erkennbar gewesen.

Ob die Angeklagten tatsächlich mit einer Strafe rechnen müssen, ist indes fraglich. Das Landgericht hatte bereits in einem Rechtsgespräch Ende März Freisprüche für alle Angeklagten in Aussicht gestellt und bislang nicht erkennen lassen, dass es von seiner Auffassung abgerückt ist. Die Verteidigung zeigte sich siegessicher: Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Plädoyer Wirklichkeit und Recht verdreht, sagte Klaus Volk, Rechtsbeistand von Deutsche-Bank-Chef Ackermann: „Dazu passt die Forderung nach Strafe.“

Esser-Anwalt Sven Thomas bezeichnete die Strafanträge als „nicht sinnvoll, vor allem wenn die Anklage selbst einen Freispruch erwartet“. Esser zeigte sich verärgert, weil der Staatsanwalt ihn nicht nur als Helfer, sondern als Täter betrachtete. „Esser hat sich aktiv und gestaltend dafür eingesetzt, dass seine Prämie ausgezahlt werde und stiftete Ackermann, Funk und Zwickel vorsätzlich zur Untreue an.“ Richterin Brigitte Koppenhöfer wies nach diesem Vorwurf daraufhin, dass dieser Aspekt nicht Bestandteil des Verfahrens sei und die Anklage dagegen auch nie Beschwerde eingelegt hätte.

Die Verteidigung wird ihre Plädoyers in der kommenden Woche halten. Sie hatte im Laufe des Verfahrens mehrfach betont, dass sie mit Freisprüchen rechnet. Das Urteil im Mannesmann-Prozess wird Ende Juli erwartet. HB

Marcus Pfeil

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