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Wirtschaft: Neue Runde im Ringen um die Sparkasse Stralsund

Innenministerium prüft noch eine Woche länger/Oberbürgermeister der Hansestadt droht mit Verfassungsbeschwerde

Berlin (dr). Die Hansestadt Stralsund wird bis zum 26. Januar Zeit haben, ihre Position im Streit um die Privatisierung der öffentlichrechtlichen Sparkasse Hansestadt Stralsund (SHS) zu überdenken. Das Innenministerium räumte der Hansestadt am Montag eine Fristverlängerung von einer Woche ein, von dem beabsichtigten Verkauf Abstand zu nehmen, beziehungsweise ihre Position neu zu begründen.

Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hatte Mitte Dezember die Bestrebungen der Stadt Stralsund zum Verkauf ihrer Sparkasse – gegebenenfalls auch an Private – gestoppt. Es setzte einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft zur Prüfung einer Privatisierung und zur Einleitung eines Bieterverfahrens aus. Die Landesregierung will zudem im Eilverfahren das Sparkassengesetz des Landes ändern und Stralsund damit zwingen, die Bank – ohne Entschädigung – in einer Zwangsfusion mit anderen öffentlich-rechtlichen Instituten aufgehen zu lassen.

In Stralsund sieht man die Sache allerdings etwas anders. „Ich habe zugestimmt, dass unsere Stellungnahme zur Aussetzung des Bürgerschaftsbeschlusses im Innenministerium eine Woche länger geprüft werden kann“, sagt der Stralsunder Oberbürgermeister Harald Lastovka (CDU). Die Zeit dränge nicht, denn mit einem Verkauf der Sparkasse bis zum Sommer sei ohnehin nicht zu rechnen, so Lastovka. Das sei aber zweitrangig, denn wichtig sei allein „die Zukunftssicherung unseres Bankinstituts.“ Der Oberbürgermeister fürchtet, dass die Stralsunder Sparkasse durch die Kreisgebietsreform und den Wegfall der Gewährträgerhaftung im Jahr 2005 zu einer Filiale verkommt.

Schwere Vorwürfe erhebt Lastovka allerdings gegen das Schweriner Finanzministerium. Zu den Plänen, das Sparkassengesetz zu ändern, sagt der Oberbürgermeister: „Wir wollen uns nicht hinters Licht führen lassen.“ Deshalb habe Stralsund Beschwerde bei der EU in Brüssel gegen die geplante Änderung eingereicht. Stralsund sieht in den Beschränkungen der Landesregierung einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union. Und Lastovka legt nach: „Möglicherweise folgt in dieser Woche noch eine Verfassungsbeschwerde.“

Indirekte Unterstützung erhielt die Landesregierung unterdessen vom Präsidenten des Verbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), Christopher Pleister. Das Drei-Säulen-Modell (private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken) habe sich bewährt, sagte Pleister der „Süddeutschen Zeitung“. Es mache volkswirtschaftlich keinen Sinn, eine Bereinigung des Marktes durch feindliche Übernahmen zu erzwingen. Dies solle vielmehr über den Wettbewerb geschehen. Dass dieser durch die Existenz öffentlich-rechtlicher Institute verzerrt sei, treffe nicht zu.

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