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Wolfgang Spindler: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Der Präsident des Bundesfinanzhofs über den Fall Zumwinkel, das Konjunkturpaket der Regierung und die Erbschaftsteuer.

Herr Spindler, um die Wirtschaft anzukurbeln, will die Regierung die Steuern senken. Kann die Politik die Steuern einfach so herauf- und herabsetzen, wie es ihr passt?

Es gibt einzelne verfassungsrechtliche Vorgaben, aber im Großen und Ganzen hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.

Das heißt, die Regierung kann die Steuertarife beliebig verändern?

Bei der Gestaltung der Steuertarife, also der Progression, ist der Gesetzgeber ziemlich frei. Er darf nur nicht gegen das Gebot der Übermaßbesteuerung verstoßen. Aber wenn er zum Beispiel etwas gegen die sogenannte kalte Progression tun will,

… Lohnerhöhungen kommen bei den Arbeitnehmern nicht an, weil diese durch das höhere Gehalt in einen höheren Steuertarif rutschen …

... dann gibt es da keine Beschränkungen.

Künftig soll jeder Steuerzahler einen steuerlichen Grundfreibetrag von 8004 Euro im Jahr behalten können, an die der Fiskus nicht herankann. Dürfte die Politik diesen Freibetrag später wieder senken, wenn der Staat Geld braucht?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Einkünfte von der Steuer freigestellt sein, die zum Lebensnotwendigen erforderlich sind. Den Betrag muss der Gesetzgeber regelmäßig anpassen.

Das heißt der Gesetzgeber darf diesen Betrag beliebig erhöhen, aber nicht kürzen?

Es muss immer sichergestellt sein, dass der Freibetrag das Existenzminimum deckt.

Die SPD hat sich mit ihrer Forderung nach einer Reichensteuer nicht durchsetzen können. Wäre ein Steuersatz von 47,5 Prozent, wie ihn die Sozialdemokraten einführen wollten, mit der Verfassung überhaupt vereinbar gewesen?

Das wäre noch unproblematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat früher den sogenannten Halbteilungsgrundsatz verfolgt. Danach musste dem Steuerzahler nach Abzug der Steuern die Hälfte seiner Erträge bleiben. Allerdings war nie ganz klar, welche Steuern einbezogen werden sollten. Die Rechtsprechung hat sich aber inzwischen geändert. Heute sagt das Bundesverfassungsgericht nur, dass der Steuerpflichtige die Früchte seines Wirtschaftens genießen können muss. Dabei beruft sich das Gericht auf die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes.

Wo sehen Sie die Grenze?

Wenn die Belastung mit Einkommensteuer gegen 60 Prozent geht, wird es sicher problematisch. Denn der Solidaritätszuschlag und eventuell auch die Kirchensteuer kommen ja noch hinzu. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 45 Prozent, wenn man da noch zwei oder 2,5 Prozent drauflegt, ist das sicherlich verfassungsrechtlich unproblematisch.

Problematisch könnte das für die Steuermoral sein. Wenn die Steuer zu hoch wird, könnten die Reichen auf die Idee kommen, sich der Steuer zu entziehen. Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen Ex-Post-Chef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung ...

Wenn die Steuern zu hoch sind, setzt ein Ausweichverhalten ein. Menschen ziehen ins Ausland, wo die Steuern günstiger sind, oder sie suchen im Inland nach Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern zu senken. In Deutschland sind die Möglichkeiten inzwischen stark eingeschränkt.

Schreckt der Fall Zumwinkel mögliche Steuerhinterzieher ab? Ist die Angst vor Entdeckung gewachsen?

Das könnte ich mir vorstellen. Es sind ja Dateien aufgetaucht, auf denen die Daten der Liechtensteiner Bankkunden gesammelt waren. Die Angst davor, in solchen Dateien zu erscheinen und dann mit einem öffentlichen Strafverfahren rechnen zu müssen, ist in Deutschland sicherlich gewachsen.

Angeblich haben Zumwinkels Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht, um Zumwinkel eine Haftstrafe zu ersparen. Wie finden Sie solche Absprachen?

Die Beurteilung dieser Frage möchte ich gerne den Strafrichtern überlassen.

Klaus Zumwinkel wäre aber möglicherweise auch ohne Deal dem Gefängnis entgangen. Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollen Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro immer mit Haft bestraft werden. Zumwinkel liegt aber knapp unter dieser Marke.

Ich kenne die Akten nicht. Aber wie man liest, soll ja ein Teil der angeblich hinterzogenen Steuern inzwischen verjährt sein. Dass der Bundesgerichtshof die Maßstäbe verschärft hat und Steuerhinterzieher, die eine Million Euro oder mehr hinterzogen haben, ohne Ausnahme ins Gefängnis müssen, finde ich richtig, und ich gehe davon aus, dass sich die Strafgerichte daran orientieren. Die Steuerhinterziehung wird jetzt nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, sondern als kriminelles Verhalten. Ich sehe nicht ein, warum beim Betrug zu Lasten eines privaten Dritten andere Maßstäbe gelten sollen als beim Betrug zu Lasten der Allgemeinheit.

Bei Kapitalanlegern dürfte die Neigung zur Steuerhinterziehung mit der neuen Abgeltungssteuer gesunken sein. Seit Jahresanfang werden Kapitaleinnahmen nur noch mit 25 Prozent besteuert.

Ich halte die Einführung der Abgeltungssteuer für einen richtigen Schritt, weil sie dem gleichmäßigen Steuervollzug dient, und der Steuersatz von 25 Prozent ist relativ moderat. Es gibt allerdings auch Finanzprodukte, auf die keine Abgeltungssteuer entfällt ...

... etwa Lebensversicherungen ...

... und ich könnte mir vorstellen, dass es wegen dieser Ausnahmen Streit geben wird.

Von wegen Ausnahmen: Das neue Erbschaftsteuerrecht ist voller Ausnahmen. Ehegatten zahlen keine Steuer, wenn sie weiter im ererbten Haus oder in der Wohnung bleiben, Kinder werden dagegen nur dann verschont, wenn die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Wer soll das denn noch verstehen?

Es gab ja bereits während des Gesetzgebungsverfahrens ernst zu nehmende Stimmen, die gesagt haben, das Gesetz sei wegen dieser Ausnahmen verfassungswidrig. Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich im Hinblick darauf, dass das Gesetz über kurz oder lang beim Bundesfinanzhof landen wird, keine persönliche Bewertung vornehmen möchte.

Das Gesetz ist kompliziert, weil jede Partei ihre Klientel bedienen wollte.

Die Ausnahmen für das Betriebsvermögen und das selbstgenutzte Wohneigentum machen das Gesetz sehr unübersichtlich. Es liegt auf der Hand, dass es hier zu Anwendungsproblemen kommen wird. Selbst in der Finanzverwaltung heißt es, dieses Recht sei kaum administrierbar. Ich finde es problematisch, wenn man so ein Gesetz dann doch verabschiedet.

Viele Ihrer Urteile kommen bei den Steuerzahlern nicht an, weil sich die Finanzverwaltung weigert, sie auf alle anzuwenden. Wie ist das möglich?

Ich bin der Auffassung, dass diese sogenannten Nicht-Anwendungserlasse der Finanzverwaltung verfassungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig sind, das Bundesfinanzministerium sieht das aber anders. Das Ministerium meint, es dürfe jede Entscheidung des Bundesfinanzhofs prüfen. Wenn das Ministerium eine andere Rechtsauffassung hat als wir, wird die Rechtskraft des Urteils auf die betroffenen Parteien beschränkt und die Öffentlichkeit geht leer aus.

Passiert das immer dann, wenn der Bundesfinanzhof im Sinne der Steuerzahler entscheidet?

Meistens. Und das Bedauerliche ist, dass die Steuerzahler das selbst dann nicht erfahren, wenn sie einen gleich gelagerten Fall haben. Ich finde, das Finanzamt müsste im Steuerbescheid wenigstens auf die gegenteilige Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs hinweisen. Der Steuerpflichtige muss so zumindest die Chance erhalten, seine Sache vor den Gerichten durchzusetzen.

Das Interview führte Heike Jahberg

ZUR PERSON

DER PRÄSIDENT

Wolfgang Spindler (62) ist seit Juni 2005 Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH). Seine Laufbahn begann er 1975 in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen, 1978 wurde er Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Drei Jahre verbrachte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1991 ging Spindler zum Bundesfinanzhof, im Jahr 2000 wurde er Vizepräsident des Gerichts.

DAS GERICHT

Der Bundesfinanzhof ist der oberste Gerichtshof des Bundes in Steuer- und Zollsachen. Insgesamt 61 Richter arbeiten hier in elf Senaten. Jedes Jahr gehen über 3000 neue Klagen beim Bundesfinanzhof ein. Das Gericht ist in einem schlossartigen, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Münchner Stadtteil Bogenhausen ansässig, in dem auch schon der Reichsfinanzhof residierte.

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