zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Winterschlussverkauf: Kaufhäuser werden wegen Rabatten gerügt

Zum Start des Winterschlussverkaufs (WSV) hat sich der Streit über das deutsche Wettbewerbsrecht verschärft. Wegen ihrer Rabattaktionen zum Auftakt des WSV sind zahlreiche Handelsunternehmen von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs belangt worden.

Zum Start des Winterschlussverkaufs (WSV) hat sich der Streit über das deutsche Wettbewerbsrecht verschärft. Wegen ihrer Rabattaktionen zum Auftakt des WSV sind zahlreiche Handelsunternehmen von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs belangt worden. Wie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hans-Frieder Schönheit auf Anfrage mitteilte, hat die Wettbewerbszentrale am Montag die zum Karstadt-Quelle-Konzern gehörende Handelskette Sinn-Leffers und den Konkurrenten Kaufhof abgemahnt. Bereits am Freitag hatte die Zentrale eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen gegen den Karstadt-Quelle-Konzern erwirkt.

Karstadt und Wertheim hatten Ende der vergangenen Woche in Zeitungsanzeigen und per Wurfsendungen Coupons verschenkt, die auf bestimmte Warengruppen zusätzlich zu den Preisnachlässen im Winterschlussverkauf weitere Abschläge zwischen 20 und 50 Prozent ermöglicht hatten. Obwohl die Aktion als "Winterschlussrabattz" angekündigt worden war, hatten Karstadt und Wertheim die Gutscheine jedoch bereits am Freitag und Sonnabend vor Beginn des WSV akzeptiert. Nach Meinung der Richter handelte es sich bei der Aktion damit um einen vorgezogenen Schlussverkauf, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig ist.

Denselben Vorwurf erhebt die Wettbewerbszentrale gegen Sinn-Leffers. Das Unternehmen hatte bereits am Sonnabend - also vor dem WSV - mit einem 20-prozentigen Rabatt auf das gesamte Sortiment geworben und wurde deshalb am Montag abgemahnt. Eine Abmahnung schickte die Wettbewerbszentrale am Montag auch der Kaufhof-Kette ins Haus, die ihren Kunden am Montagvormittag einen Frühaufsteher-Rabatt von zehn Prozent in der Zeit zwischen acht und zehn Uhr gewährt hatte. Nach Auffassung Schönheits handelt es sich bei dieser Aktion um wettbewerbswidrige Stundenangebote, die ebenfalls gegen das UWG verstoßen.

Dennoch scheinen die Rabattaktionen ihren Zweck erfüllt zu haben. Besonders die großen Kauf- und Warenhäuser konnten sich über einen guten Schlussverkaufs-Start freuen. "Während die großen Häuser, teilweise durch Rabattaktionen, durchweg einen sehr guten Start hatten, der teilweise über dem des Vorjahres liegt, verläuft der WSV beim Mittelstand bisher eher verhalten", sagte die Sprecherin des Handelsverbands BAG, Birgit Korff. Trotz Sturms und Regen standen die Kunden schon Montagmorgen um 8.00 Uhr vor den Kaufhäusern Schlange, um bei den Sonderangeboten die Nase vorn zu haben. Vor allem Kaufhof und Karstadt konnten sich wegen ihrer Rabattaktionen über großen Kundenandrang freuen, berichtete der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE). Aber auch die mittelständischen Fachgeschäfte hätten von dem guten Besuch in den Innenstädten profitiert. Der Handel wirbt in diesem Jahr mit kräftigen Preisnachlässen von bis zu 75 Prozent.

Der diesjährige Winterschlussverkauf wird zum Testfall für das deutsche Wettbewerbsrecht. Mt ihren Rabattaktionen würden die Handelsunternehmen dem deutschen UWG einen Stoß versetzen, sagte Karstadt-Sprecher Elmar Kratz. Auch das Rabattgesetz, das im vergangenen Jahr aufgehoben worden war, sei vorher aufgeweicht worden. Mit dem Coupon-Angebot habe sich Karstadt aus der Masse der Mitwettbewerber abheben und den WSV aufpeppen wollen.

Auch Konzernschwester Sinn-Leffers verteidigte ihren 20-Prozent-Rabatt. Das sei eine "kundenfreundliche" Aktion, meint Sprecher Martin Schleinhege, weil - für jedermann an den Preisschildern ersichtlich - keine Ramschprodukte verkauft würden, sondern nur qualitativ hochwertige Originalware zu reduzierten Preisen.

hej

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false