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Universität: Max-Planck darf in Mainz promovieren

Kommt es zu einem Tabubruch an deutschen Universitäten? Wissenschaftler, die nicht zur Hochschule gehören, sollen das Promotionsrecht erhalten. Schon jetzt gibt es Proteste gegen das geplante Doktorandenprogramm.

An der Universität Mainz bahnt sich ein Tabubruch in der deutschen Universitätsgeschichte an. Erstmals sollen Wissenschaftler eines außeruniversitären Instituts das Promotionsrecht erhalten. Die geplante Kooperation zwischen der Johannes-Gutenberg-Universität und in Mainz angesiedelten Max-Planck-Instituten ruft Proteste von Unis und Wissenschaftsorganisationen hervor. Sie bedeute „den Ausverkauf der deutschen Universitäten“, warnt Horst Hippler, Präsident der Uni Karlsruhe und der Vereinigung Technischer Universitäten TU 9. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „besteht darauf, dass das Promotionsrecht nicht auf andere Institutionen ausgedehnt werden darf“, sagte die Vorsitzende Margret Wintermantel dem Tagesspiegel.

Im Mainzer Modell wären „die Partner des beteiligten Max-Planck-Instituts erstmals gleichberechtigt an der Gestaltung der Promotionsverfahren beteiligt“, erklärt die rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. Damit hätte die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) aber nicht etwa ein eigenes Promotionsrecht, betont Enno Aufderheide, Leiter der Abteilung Forschungspolitik. Dieses würde vielmehr bei dem als GmbH organisierten Graduate Center liegen, das von MPG und Uni getragen werden soll.

In Mainz sollen offenbar die bestehenden gemeinsamen Doktorandenprogramme, die „International Max Planck Research Schools“ (IMPRS) für Chemie und für Polymerforschung, in dem geplanten Graduate Center aufgehen. Die bundesweit 49 IMPRS haben bislang keine Möglichkeit selber den Nachwuchs zu promovieren. Die Urkunde wird immer von der beteiligten Uni ausgestellt.

Gibt die Universität Mainz das Promotionsrecht an die MPG ab? „Wir geben gar nichts aus der Hand“, sagte Unipräsident Georg Krausch. „Das Promotionsrecht liegt bei der Universität, wir üben weiterhin die Kontrolle aus.“ Max-Planck-Wissenschaftler, die auch bisher schon Promotionen betreut hätten, sollten lediglich gleichberechtigt am Promotionsverfahren beteiligt werden und auch über die Promotionsordnungen mitbestimmen können. Wenn man die Max-Planck-Forscher lokal mitreden ließe, „lässt auch der Druck nach, der MPG pauschal das Promotionsrecht zu geben“, sagt Krausch. Vor allem solle die Einrichtung „eine hohe Identifikation mit der Universität“ haben – auch über ihren Namen, in dem beide Partner vertreten sein sollen.

Bei Beschlüssen zur Promotionsordnung und über Einstellungen werde das Einstimmigkeitsprinzip gelten; die Uni behalte sich ein Vetorecht vor. Das geplante Graduate Center sei zudem ein Modellversuch und werde bewusst als GmbH organisiert, die von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden könne.

Was aber hat die Johannes-Gutenberg-Universität von der Kooperation? „Wir werden für hervorragende Wissenschaftler und Doktoranden aus aller Welt noch attraktiver“, sagt Krausch. Der Nachwuchs beider Partner könnten unter gleichen exzellenten Bedingungen arbeiten.

Die TU9 lehnen auch ein „mittelbar eigenes Promotionsrecht“ ab, wie es die Max-Planck-Institute in der GmbH bekommen würden. Die Promotion sei ein konstitutives Element der Universitäten, „ihr Herzstück der Verbindung von Forschung und Lehre“. Diese Qualifikationsphase sollte an der Universität erfolgen, sagt auch HRK-Präsidentin Wintermantel. „Auch wenn die wissenschaftliche Arbeit an einem außeruniversitären Institut geleistet wird, sollte der Rückfluss in die Lehre gewährleistet sein.“ Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Matthias Kleiner, betont, dass nur die Universitäten und ihre Fakultäten „die Pflege und Weiterentwicklung der Wissenschaft in ihrer ganzen Breite und Tiefe“ betrieben. „Sie sind die Orte, an denen sich der wissenschaftliche Nachwuchs durch die Wechselwirkung von Forschung und Lehre praktisch vom ersten Tag entwickeln kann.“ Wenn die außeruniversitären Institute das Promotionsrecht erhielten, werde deren Interesse an Kooperationen mit den Unis stark sinken, befürchtet Horst Hippler.

„Wir ziehen keine Doktoranden aus den Universitäten ab“, sagt dagegen Aufderheide. „Vielmehr ziehen wir sie aus dem Ausland an und bringen sie mit den gemeinsamen Graduiertenprogrammen auch an die Universitäten.“

Während die Uni Mainz der Gründung bereits im November im Prinzip zugestimmt hat, steht die Entscheidung bei der MPG noch aus. Nachdem sich HRK und DFG Ende 2007 im Max-Planck-Senat gegen das Mainzer Modell ausgesprochen hatten, wurde die Abstimmung dort auf März vertagt. Amory Burchard

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