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Jacke wie Hose. Das Land darf Immobilienkäufer nicht unter Generalverdacht stellen, sagt ein Rechtsgutachten. Auch wenn sie den Beamten vielleicht kriminell vorkommen.

© dpa

Satire: Hells Angel an der Angel: Auch Rocker dürfen beim Land Immobilien kaufen

Der Senat wurde gefragt, ob eine "Rocker-Klausel" Immobiliengeschäfte mit möglicherweise Kriminellen verhindern kann. Antwort: Geht nicht. In einer Glosse findet unser Autor viele Gründe für diese Entscheidung.

Der SPD-Abgeordnete Tom Schreiber hat den Senat gefragt, ob das Land Grundstücke auch an Rocker verkauft und ob nicht eine Klausel angebracht wäre, die das verhindert. In ihrer Antwort teilt die Finanzverwaltung jetzt mit: „Sogenannte ,Rocker-Klauseln’ sind nicht rechtssicher gestaltbar“; der Liegenschaftsfonds habe das prüfen lassen.

Zwar sind Rocker, wie man aus dem Polizeibericht weiß, oft rudelweise im Heim anzutreffen, aber oft auch im Eigenheim. Im weitesten Sinne also normale Leute, nur mit weniger Haaren vorn und längeren hinten. Und manchmal mit Harley als schnelle Verbindung ins Milieu. Deren Klang gehört zwar zur Mittagsruhezeit ebenfalls verboten, aber „Rocker“ an sich lasse sich „nicht rechtssicher auf einen klar definierten, illegalen Personenkreis fokussieren“, schreibt die Finanzverwaltung. Deshalb muss es dem Land egal sein, ob es bei einem Grundstücksverkauf einen Hells Angel an der Angel hat oder nur einen kleinen Immobilienhai. Außerdem könnte eine generelle Rockerklausel Kuschelrocker benachteiligen und würde eine Übergangsregelung für Altrocker erfordern. Bleibt also weiter die Polizei zuständig – als Heimaufsicht.

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