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Alte Pappeln an der Nuthe im Bereich Potsdam Drewitz

© Andreas Klaer

Pappeln an der Nuthe: Fällung rechtswidrig

Naturschützer hatten gegen das Fällen von 300 Pappeln einen Eilantrag gestellt. Nun empfiehlt das Verwaltungsgericht der Stadt, ihre Ausnahmegenehmigung aufzuheben.

Die Pappeln an der Nuthe können stehen bleiben. Das Potsdamer Verwaltungsgericht empfiehlt in einer Stellungnahme zu einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Potsdam vom Montag, die den PNN vorliegt, entsprechende Fällgenehmigungen aufzuheben. „Es spricht meiner vorläufigen Einschätzung nach Überwiegendes dafür, dass diese Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ist“, formuliert es das Gericht. Beim BUND ist man entsprechend zufrieden: „Damit bleiben die Bäume vorerst stehen und das Biotop ist vor dem Eingriff gerettet.“

Bereits Ende September hatte das Gericht nach einem Eilantrag der Naturschützer der Stadtverwaltung untersagt, die geplanten „Rodungs- und Fällmaßnahmen an den Pappeln durchzuführen“. Nun regt das Gericht an, die von der Stadt erteilte Ausnahmegenehmigung aufzuheben. Das Verfahren könne dann eingestellt werden. Die Stadt hat eine Woche Zeit für eine Stellungnahme.

Wie berichtet will das Rathaus insgesamt 316 Pappeln auf dem Uferabschnitt zwischen Nuthedamm und Nuthewehr fällen lassen. Die Bäume seien durch Pilzbefall und Zersetzung geschädigt, sagt die Behörde. Die Fällungen seien notwendig, um die Sicherheit auf dem Uferweg zu gewährleisten. Der BUND bestreitet die Dringlichkeit. Der von der Stadt in Anspruch genommene Havariefall treffe nur auf sehr wenige Bäume zu. Seit 2019 ist der Uferweg wegen des Zustands der Bäume gesperrt.

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