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Mehrbesitz ist der Besitz und die Führung mehrerer Apotheken durch einen Apotheker (siehe Bericht Seite 19). In Deutschland ist Mehrbesitz bislang nicht erlaubt.

Von Maren Peters Es wird Zeit, dass die Apotheker sich entscheiden. Entweder, sie betrachten sich als freie Unternehmer und setzen sich dann auch dem Wettbewerb aus; oder sie definieren sich – wie Beamte – als geschützter Berufsstand.