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Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung (siehe Bericht, Seite 17) „seines“ Unternehmens teilzunehmen, dessen Aktien er besitzt. Als Miteigentümer stimmt er einmal im Jahr über eine Reihe wesentlicher Beschlüsse ab: Die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Gewinnverwendung und wichtige unternehmenspolitische Fragen wie Übernahmen oder Kapitalerhöhungen.