Rein rechtlich betrachtet ist es ein normales juristisches Verfahren: Ein Haftbefehl wird nach dem Studium der Ermittlungsakten durch einen Richter erlassen. Der Beklagte erscheint sodann vor dem Richter, stellt dort dann seine Sichtweise der Dinge dar und der Richter wägt ab zwischen dem, was er gelesen hat, und dem, was er zu hören bekommt.
Alle Artikel in „Meinung“ vom 21.02.2002
Drei Länder, eine Frage. Was wollen die USA gegen die "Achse des Bösen" unternehmen?
Die Bilder aus dem Nahen Osten sind seit Monaten so bedrückend, dass man meint, schlimmer könne es kaum noch kommen. Aber die brutale Wirklichkeit ist durchaus zu Verschärfungen fähig.
Was man nicht hat, das kann man nicht ausgeben. Eigentlich.
Fast jeder vierte Deutsche glaubt, so teilt uns Forsa mit, an den leibhaftigen Teufel. Zum Teil sehen die Betreffenden ihn als sabberndes Ungeheuer mit Pferdefuß und Hörnern, zum Teil eher als schön und verführerisch.
Erst der Schock, nun die Gesundungskur: Der mit Knalleffekt vorgetragene Offenbarungseid seines Finanzsenators war die Ouvertüre zur Regierungserklärung. Für sie hat sich Klaus Wowereit viel Zeit gelassen hat - zuviel, wie die Opposition bemängelt.
Die amerikanische Irak-Politik hat in Deutschland eine kontroverse Diskussion um unsere Rolle in der Weltpolitik ausgelöst. Echte Partnerschaft fragt nach mehr als nur stillschweigendem Gehorsam.