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„Blutschande“ hieß das Delikt einmal, heute nennt es das Strafgesetzbuch „Beischlaf zwischen Verwandten“. Bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn jemand mit einem „leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht“.

Von Jost Müller-Neuhof
Biblischer Beischlaf. Nach alttestamentarischer Überlieferung wurde Lot von seinen Töchtern betrunken gemacht und verführt, um das Überleben der Sippe zu gewährleisten. Gemälde von Lucas Cranach dem Älteren, um 1550. Foto: picture-alliance/akg

Die Abscheu vor Inzucht ist tief in uns verwurzelt. Zugleich wird weltweit jede zehnte Ehe unter Cousins und Cousinen geschlossen. Wissenschaft eines Widerspruchs.

Von Hartmut Wewetzer