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Die Zahl der gefährlichen Flugzeugannäherungen über Deutschland hat sich im vergangenen Jahr nach Angaben der Aircraft Proximity Evaluation Group, einer unabhängigen Expertengruppe, um vier auf 21 erhöht. Allerdings müsse dabei die deutlich erhöhte Anzahl der Flüge berücksichtigt werden, die 1999 um sechs Prozent gestiegen sei, betonte der Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Dieter Kaden, am Freitag vor der Presse.

Der Sprecher der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Wolfgang Horstmann, geht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass die Gesetzesnovelle zur Privatisierung der ostdeutschen Agrarflächen, die am Freitag vom Bundestag beschlossen wurde, in der kommenden Woche auch die Zustimmung des Bundesrats erhalten wird. Für die BVVG würde das bedeuten, dass sie noch im August die Privatisierung der Agrarflächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz (EALG) fortsetzen könnte, sagte Horstmann in Berlin.

Zweifel an den Perspektiven und der Struktur des neuen europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS (European Aeronautic Defence and Space Company) beeinträchtigen das laufende Emissionsverfahren des Unternehmens. Analysten rechnen mittlerweile mit einem wechselvollen Start der Aktien, die am kommenden Montag Juli erstmals in Frankfurt, Paris und Madrid gehandelt werden soll.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Auseinandersetzung zwischen Microsoft und einem Berliner Computergroßhändler hat das Zeug dazu, die gesamte Preispolitik der Softwarehersteller auf den Kopf zu stellen. Denn wenn die Urteilsbegründung so ausfällt, wie es jetzt die BGH-Mitteilung ausführt, dürfte über kurz oder lang die Doppelstrategie aus billigem Paketverkauf und teurem Einzelverkauf beendet sein.

Von Kurt Sagatz

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der Microsoft den getrennten Verkauf seiner an einen neuen PC gekoppelten Computerprogramme durch Dritte nicht verbieten kann, wird für die Software-Industrie in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben. Der Erste Zivilsenat des BGH hat in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden, dass vertraglich nicht gebundene Händler die Programme auch getrennt verkaufen dürfen, selbst wenn diese als so genannte OEM-Software (Original Equipment Manufacturer) gekennzeichnet ist und für den gebündelten Verkauf mit einem Computer gedacht ist.

Von Kurt Sagatz