zum Hauptinhalt

Foto: Rückeis / Montage: DP HINTER DEN LINDEN Sozialdemokraten haben sich schon immer dafür interessiert, wie man mit leichten Lasten durchs Leben kommt. Ein ganz besonderes Verhältnis.

Von Hans Monath

In Deutschland ist die Tötung von Embryonen zum Zwecke der Forschung strikt verboten. Der Schutz der Eizelle vom Zeitpunkt ihrer Befruchtung an ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 festgeschrieben und wird auch im so genannten StammzellImportgesetz bekräftigt, das im Frühjahr 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde.