Am 22. April 1913 wurde die morgendliche Gnadenfrist zum Patent angemeldet. Für Liegenbleiber ein Segen – für Disziplinierte der reine Graus. Ein Pro und Contra.
Alle Artikel in „Plus“ vom 22.03.2019
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Am 22. April 1913 wurde die morgendliche Gnadenfrist zum Patent angemeldet. Für Liegenbleiber ein Segen – für Disziplinierte der reine Graus. Ein Pro und Contra.
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